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Durch die Zivilprozessreform wurden die Bundesländer ermächtigt, vor Erhebung einer Klage ein aussergerichtliches Güteverfahren vorzuschreiben (obligatorisches Güteverfahren).
In Hessen besteht in einigen Streitfällen die Pflicht, ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann.
Mit Bescheid vom 19.02.2008 hat mich der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt / M. als Gütestelle anerkannt. Ich übe diese Tätigkeit in meinen Räumen in der Schloßstr. 18 in Melsungen aus.
Meine Seite “Gütestelle Melsungen” informiert Sie über das Verfahren der gesetzlich geregelten aussergerichtlichen Streitschlichtung meiner Gütestelle.
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